Führerscheinklassen AM, A1, A2, A
Was darf ich fahren ? |
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AM |
Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Bis 50 ccm, max.45 km/h bbh bzw. 4KW Mindestalter: 16 Jahre |
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A1 |
Leichtkrafträder bis 125 ccm bis 11 KW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 Kw/Kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 KW Mindestalter : 16 Jahre
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A2 |
Krafträder bis 35 KW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 Kw/Kg Mindestalter: 18 Jahre Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
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A |
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter : 21 Jahre
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Wie lange dauert meine Ausbildung ? |
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AM |
Theorie
Praxis
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A1A2A |
Theorie
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis
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Welche Prüfungungen müssen gemacht werden ? |
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AM |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen |
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A1A2A |
Theorieprüfung ist abzulegen
Praktische Prüfung ist abzulegen
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. |
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Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen ? |
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AMA1A2A |
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. |